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Gewalt darf nicht in die Politik eindringen

Am Samstag sind wir das vierte Mal seit den amerikanischen Präsidentschaftswahlen aufgestanden. Und es gab noch immer keinen Sieger. Aber am Abend war es klar: Joe Biden wird der 46. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika. In Georgia wird vielleicht noch einmal ausgezählt werden. Aber der jeweilige Vorsprung in den anderen Bundesstaaten reicht sicher.

Früher einmal ging es bei amerikanischen Präsidentschaftswahlen neben politischen Programmen immer auch um „character issues“, also Fragen von Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit. Im Jahr 1988 schied der demokratische Gouverneur von Colorado, Gary Hart bei den Vorwahlen aus, als eine Affäre mit Donna Rice bekannt wurde. Bei Bill Clinton ging es nicht so sehr um seinen persönlichen Kontakt zu Monika Lewinsky, der Hauptvorwurf war, dass er die Amerikaner belogen hat.
 

Trump war nicht der erste Populist, der die Maßstäbe verschoben hat, aber er hat das besonders unverschämt ausgenutzt und weiter verschärft. Ob Trump als Wahlverlierer tatsächlich vom Secret Service aus dem Weißen Haus hinausgetragen werden muss, wie es Kommentatoren vermuten, ist nicht wahrscheinlich. Eher wird er sich hinstellen und einen angeblichen Wahlbetrug bedauern, oder, dass das amerikanische Volk eben nicht sein Genie gewürdigt hat.

Wir werden auch bei einem Präsidenten Biden unsere Aufgaben selbst übernehmen müssen. „Der letzte Weckruf für Europa“ gilt auch bei Joe Biden, der sich zunächst weniger um Außenpolitik wird kümmern können.
 

War der Terroranschlag zu verhindern?
 

War es die Unfähigkeit von Verfassungsschutz und Polizei, oder noch mehr? Vier Menschen mussten sterben, und sicherlich nicht, weil der Attentäter zu früh aus der Haft entlassen worden war, wie Sebastian Kurz erklärt hat.

Kurz meinte, der Anschlag hätte sich so nicht ereignen können, wäre der Terrorist nicht vorzeitig frei gelassen worden. Falsch. Im Juli hätte er seine Haftzeit verbüßt gehabt. Der Angriff auf die Justiz sollte die Polizeibehörden und das BVT schützen, die Innenminister Nehammer unterstehen. 

Faktum ist aber, dass BVT und auch das Bundeskriminalamt (BKA) darüber informiert waren, dass der Mann in Bratislava Munition kaufen wollte. Faktum ist auch, dass die Behörden informiert waren, dass er noch immer gefährlich war. Da er wegen §278b - Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung - verurteilt war, hätte es genügend Anhaltspunkte für eine Untersuchungshaft gegeben. Wenn, ja wenn, die Justiz informiert gewesen wäre. Genau das hat die Polizei nach derzeitigem Wissensstand unterlassen. Und jetzt kann man natürlich spekulieren, warum die Justiz nicht informiert wurde.

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